Zum einen bestehen wechselseitig Informationspflichten: Um Ansprüche stellen zu können, muss zuerst dargelegt werden, dass die für den eigenen Unterhalt erforderlichen Mittel nicht selbst aufgebracht werden können. Die Eltern sind also über Studienaufnahme und -fortschritte, eigenes Einkommen und Vermögen zu informieren. Ergibt sich daraus ein offener Bedarf, müssen die Eltern Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geben, damit die Höhe ihrer Unterhaltspflicht errechnet werden kann.
Zum anderen sind materielle Pflichten zu erfüllen. Die Ausbildung muss der Prüfungs-/Studienordnung entsprechend und mit Erfolg betrieben werden. Ist dies rückblickend der Fall und daher zukünftig zu erwarten, müssen die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Zahlungen leisten.
DSW-Präsident Rolf Dobischat enttäuscht, dass Bund und Länder sich nicht auf laufende BAföG-Novelle...