Ordnung über die Festsetzung und Erhebung der Studentenwerksbeiträge vom 09.07.2009
(Studentenwerksbeitragsordnung - StWBeitrO)
Auf Grund des § 70 Abs. 1, Sätze 2 und 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007, beschließt der Stiftungsrat des Studentenwerks Göttingen:
§ 1
Die Höhe der Beiträge, die die Studierenden der Georg-August-Universität und der Fachhochschulen in Göttingen zu entrichten haben, beträgt bis zum Wintersemester 2009/2010 48,00 EURO und ab dem Sommersemester 2010 56,00 EURO.
§ 2
(1) Beitragspflichtig sind die immatrikulierten Studierenden. Beurlaubte Studierende, die die Leistungen des Studentenwerks während des gesamten Semesters wegen des Beurlaubungsgrundes nicht in Anspruch nehmen können, werden auf Antrag von der Beitragszahlung für dieses Semester befreit. Über den Antrag entscheiden die Hochschulen in Einvernehmen mit dem Studentenwerk.
(2) Studierende, die an mehreren im Zuständigkeitsbereich zweier Studentenwerke liegender nieders. Hochschulen immatrikuliert sind, haben jeweils den hälftigen Beitrag zu entrichten.
(3) Studierende, die im Rahmen eines Doppelpromotionsabkommens an einer weiteren Hochschule immatrikuliert sind, werden auf Antrag von der Zahlung der Beiträge für das Semester befreit, wenn sie sich auf Grund des Doppelpromotionsabkommens überwiegend an der anderen Hochschule aufhalten. Über den Antrag entscheidet das Studentenwerk im Einvernehmen mit den Hochschulen.
§ 3
(1) Die Beiträge sind bei der Immatrikulation oder Rückmeldung fällig und werden von den Hochschulen für das Studentenwerk erhoben.
(2) Die Beiträge können nicht gestundet oder erlassen werden. Im Falle der Exmatrikulation sind geleistete Beiträge zu erstatten, wenn der Exmatrikulationsantrag bis zum Vorlesungsbeginn gestellt wird.
(3) Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn er nicht bis zum Ende des Semesters, für das der Beitrag gezahlt wurde, schriftlich geltend gemacht wird.
§ 4
Die vorliegende Ordnung des Studentenwerks Göttingen über die Festsetzung und Erhebung der Studentenwerksbeiträge tritt mit Wirkung zum 1. August 2009 an die Stelle der Studentenwerksbeitragsordnung in der Fassung vom 7. Dezember 2007.
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