Die soziale Betreuung der Studierenden ist eine zentrale Aufgabe des Studentenwerks, die in seiner Satzung verankert und durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) entsprechend zugeordnet ist.
Durch den Sozialdienst wird eine allgemeine Sozialberatung vorgenommen. Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Fragen und die besonderen Probleme von behinderten und ausländischen Studierenden.

Die Psychosoziale Beratungsstelle nimmt sich Studienschwierigkeiten und persönlichen Krisen durch Kurs- und Gesprächsangebote an.