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Rückzahlung

Die Hälfte des BAföG für Studierende ist Zuschuss, also "geschenkt". Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt. Selbst wenn im Studienverlauf mehr Darlehen in Anspruch genommen wird, ist die Rückzahlung auf 10.000 € begrenzt.

Fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer wird das Darlehen in monatlichen Raten von mindestens 105 € fällig. Für die Rückzahlung bleiben dann 20 Jahre Zeit.

Wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, kann die Rückzahlung zurückgestellt werden, bis der Verdienst höher ist. Für die vorzeitige Tilgung des Darlehens wird ein Nachlass gewährt.

Wer infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr länger studiert, erhält die Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ausschließlich als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Hier entfällt also sogar der zinslose Darlehensanteil.

Ein Teilerlass ist im Falle einer besonders guten Abschlussprüfung oder bei einem vorzeitigen Studienabschluss möglich.

Ebenfalls erlassen wird die monatlich fällige Rate, solange in der Rückzahlungsphase wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 10. Lebensjahr nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausgeübt und die zur Rückzahlung verpflichtende Einkommensgrenze deshalb nicht überschritten wird. Diese Regelung entfällt aber ab Jan. 2010.

Zuständig für die Verwaltung und den Einzug des Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt.

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