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Studienkredit KfW

 

Wer ist berechtigt?

  • Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige und alle Bildungsinländer
  • Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium an einer staatlich oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
  • Finanzierungsbeginn bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres

 

Leistungen

  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • Förderungbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
  • Förderung bis zum 10. Semester, in Ausnahmefällen 14. Semester

 

Zinssatz und Rückzahlung

  • variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
  • Zinssatz 3,29 Prozent (April 2010)
  • Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 25 Jahre)

 

Beratung und Vermittlung

Eine Vermittlung des KfW-Studienkredits ist im Studentenwerk Göttingen möglich! Die Ansprechpartner finden Sie in der Abteilung Studienfinanzierung.

FAQ zum KfW-Studienkredit

 

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