Wer ist berechtigt?
- Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige und alle Bildungsinländer
- Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium an einer staatlich oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
- Finanzierungsbeginn bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres
Leistungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- Förderungbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
- Förderung bis zum 10. Semester, in Ausnahmefällen 14. Semester
Zinssatz und Rückzahlung
- variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
- Zinssatz 3,29 Prozent (April 2010)
- Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 25 Jahre)
Beratung und Vermittlung
Eine Vermittlung des KfW-Studienkredits ist im Studentenwerk Göttingen möglich! Die Ansprechpartner finden Sie in der Abteilung Studienfinanzierung.
FAQ zum KfW-Studienkredit