In einigen unserer Wohnheime bieten wir Wohnungen für Familien mit Kind(ern) an.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
Sie wollen Ihr Kind in einer unserer Kindertagesstätten pädagogisch betreuen lassen?
Kein Problem. In unseren vier Kindertagesstätten betreuen wir Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu 10 Jahre.
Näheres dazu finden Sie hier.
In den Speisesälen aller Mensen stehen Kinderhochstühle zur Verfügung. Die Speisesäle erreichen Sie mit dem Kinderwagen über die Aufzüge. In der Zentralmensa, der Mensa am Turm sowie der Nordmensa sind Wickelräume vorhanden. Ausserdem finden Sie in jeder Mensa Spielecken.
Für Studierende mit Kindern ist es keine leichte Aufgabe, Kinderbetreuung, Studium und eventuell noch einen Nebenjob unter einen Hut zu bekommen. Nicht selten resultieren aus dieser belastenden Lebenssituation Überforderungs-, Burnout- , Ärger- und Schuldgefühle. Dies alles kann sich gerade in Prüfungszeiten krisenhaft zuspitzen. Damit aus der Krise kein unüberwindliches Problem wird, helfen die Beraterinnen der Psychosozialen Beratungsstelle (PSB) bei verschiedensten Problemen.
Für die Betreuung eigener Kinder wird ein Zuschuss von 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind gewährt. Die Leistungen des BAföG sind im Übrigen für die Ausbildung. Mittel für den Lebensunterhalt von Kindern müssen nach den allgemeinen Regelungen des Sozialgesetzbuchs geltend gemacht werden.
Wird die Regelstudienzeit wegen einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten, ist eine Verlängerung der Förderungsdauer möglich. Bei dieser Weiterförderung entfällt der Darlehensanteil. Die Mittel werden ausschließlich als Zuschuss geleistet.
Vom eigenen Vermögen sind 5.200 € anrechnungsfrei. Dieser Betrag erhöht sich pro Kind um 1.800 €. Daneben erhöht sich der eigene Einkommensfreibetrag pro Kind um bis zu 470 €.