So errechnet sich der Förderungshöchstsatz für Studierende:
| Seit Herbst 2008 | bei den Eltern | eigene Wohnung |
|---|---|---|
| Grundbedarf | 414 € | 512 € |
| + Warmmiete über 146 €, max. | 72 € |
|
| + eigene Krankenversicherung, max. | 54 € |
54 € |
| + eigene Pflegeversicherung | 10 € |
10 € |
| Höchstsatz |
478 € | 648 € |
Das Kindergeld wird nicht als Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Beläuft es sich auf 164 € und wird es Ihnen zur Verfügung gestellt, können Sie also bis zu 812 € zur Studienfinanzierung einsetzen.
Wie hoch der Anspruch im Einzelfall ist, hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab, hauptsächlich vom Einkommen der Eltern; in Ausnahmefällen wird die Ausbildungsförderung auch elternunabhängig gewährt, z.B. wenn zu Studienbeginn bereits eine längere Erwerbstätigkeit vorhanden ist.
Im Rahmen der Beratung berechnen wir Ihren Anspruch auf Wunsch vor einer etwaige Antragstellung. Außerdem finden Sie im Internet einen Rechner, mit dem die zu erwartende Ausbildungsförderung selbst unverbindlich ermittelt werden kann.
Absolvieren Sie die Ausbildung im Ausland, erhöht sich der Bedarf wie folgt:
Der erhöhte Bedarf für Reise- und Krankenversicherungskosten steht auch bei der Ableistung von Praktika zu.
DSW-Präsident Rolf Dobischat enttäuscht, dass Bund und Länder sich nicht auf laufende BAföG-Novelle...