Schadenfeststellung bei Einzug
In dem von Ihnen angemieteten Wohnraum wird bei Ihrem Auszug von einer*m Mitarbeiter*in des Studentenwerks Göttingen eine Überprüfung des Inventars vorgenommen.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, bereits bei Ihrem Einzug das Inventar und den Mietraum auf Schäden/Mängel und gereinigten Zustand zu überprüfen, um somit Unstimmigkeiten bei der Berechnung eventuell vorhandener Beschädigungen zum Auszug zu vermeiden.
Eine Meldung zur Schadenfeststellung bei Einzug muss spätestens innerhalb von 2 Tagen abgesendet werden.