Bargeldlos zahlen per Ausweis, EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay
Studierende, Bedienstete und externe Gäste bezahlen in allen Einrichtungen des Studierendenwerks ausschließlich bargeldlos.
Studierende und Bedienstete verwenden für schnelle Zahlungsvorgänge am besten ihren Studien-, den Mitarbeiter- oder den Universitätsausweis. Diese Chipkarten können per EC-Karte und allen gängigen Kreditkarten aufgewertet werden (Mastercard, Visacard, UnioPay, JCB, Diners Club/Discover, Maestro, Visa Electron, VPAY, Girocard). Die Ausweise enthalten eine elektronische Geldbörse, die KarteninhaberInnen an den Kartenaufwertern aufwerten können. Beim Kassieren wird die Karte auf den Kartenleser gelegt und der Betrag von der Karte abgebucht. Ist das Kartenguthaben verbraucht, wird die Karte erneut aufgewertet.
Weitere Zahlungsmöglichkeiten stehen per EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay zur Verfügung, sollte die Zahlung per Ausweis z. B. mangels Aufladeguthabens einmal nicht möglich sein.
Ein wichtiger Hinweis hierzu: Studierende und Bedienstete legen gleichzeitig Ihren Ausweis auf das Lesegerät, damit der korrekte Preis erhoben wird.
Eine weitere Möglichkeit stellt das AutoLoad-Verfahren dar, bei dem du uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der aufgeladenen Beträge von deinem Girokonto erteilst und ganz bequem direkt beim Bezahlen deine Karte mit Guthaben aufladen kannst.
Da das Studierendenwerk und die Universität die Geldbörse gemeinsam betreiben, kann natürlich auch mit Karten bezahlt werden, die in den gastronomischen Einrichtungen des Uni-Klinikums aufgewertet worden sind.
Wichtig: Auf Beschluss des Präsidiums werden seit April 2009 die vergünstigten Mitarbeiterpreise in den Mensen nur noch bei Zahlung mit dem Mitarbeiterausweis und Universitätsausweis (als Chipkarte) gewährt.
Der Gästeausweis

Gäste des Studierendenwerks Göttingen nutzen den Gästeausweis für die bargeldlose Zahlung. Den Gästeausweis erhalten sie an der Infobox der Zentralmensa. Bei Beantragung des Gästeausweises muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Studierende, die zwar immatrikuliert sind, jedoch noch keinen Studienausweis besitzen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Gästeausweis zu erhalten. Auch hier muss der Personalausweis vorgelegt werden. Studierenden mit Gästeausweis wird an den Kassen unserer Einrichtungen der CampusGastronomie – nur bei zusätzlicher Vorlage der gültigen Immatrikulationsbescheinigung – der Studierendenpreis berechnet.
Fragen oder Probleme?
Wenn du Fragen oder Probleme beim Bezahlen mit dem Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis hast, wende dich bitte an unsere Infobox in der Zentralmensa. Deine Fragen, Hinweise und Anregungen kannst du uns auch gerne über das Kontaktformular im rechten Seitenbereich mitteilen.